Häufige Fragen und Antworten
Viele unsere Kunden sind nicht nur auf der Suche nach hoch qualitativen Produkten, sondern fragen uns auch regelmäßig nach Rat. Auf die häufigsten Fragen, haben wir hier kurze Antworten parat.
Häufige Fragen und Antworten zur Inkontinenzversorgung von Keppel Home Care
Allgemein
Keppel Home Care ist eine Tochter von Keppel & Kompagnon. Als Großhändler ist Keppel & Kompagnon der Großversorger von Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegediensten und führt als Händler Produkte aller bekannten Markenhersteller. Durch den Verbund gvs-eg.de kann Keppel Home Care gute Einkaufspreise generieren, die an die Endkunden weitergegeben werden, sowie auch Eigenmarken, wie z.B. Sensilind anbieten. Als Logistik-Unternehmen haben wir darüber hinaus sehr schnelle Kommissionier- und Versandprozesse.
Produkte
Wir bieten Ihnen jegliche Arten der Inkontinenzversorgung an. Egal ob Sie sog. „Anatomische Vorlagen mit Klebestreifen / Lady Produkte“, „Vollelastische Windelhosen / Pants“ , „Anatomische Vorlagen / Formvorlagen“ oder „Windeln / Slips“ benötigen. Gerne können wir Ihnen auch spezielle Männervorlagen „Men Produkte“ anbieten. Bei uns bekommen Sie auch Desinfektionsmittel oder Handschuhe. Wir von Keppel Home Care können Ihnen alle Produkte aus einer Hand anbieten – unabhängig von Markenherstellern.
In der Inkontinenzversorgung für Erwachsene spricht man nicht von Windeln, sondern von Slips, geschlossenen Systemen oder Windelhosen. Die Bezeichnung Windel wird in der Inkontinenzversorgung bei Kindern gebraucht.
Durch unsere Firmengröße und unseren GVS-Verband können wir auf fast alle am Markt erhältlichen Produkte zurückgreifen. Mit Keppel Home Care müssen Sie keine Abstriche machen. Weder in der Produktauswahl, der Qualität der Produkte oder der Beratungs- und Serviceleistung. Wir finden das entsprechende Produkt in Größe, Art und Qualität für Sie. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen.
Rezept
Lassen Sie von Ihrem Hausarzt die Diagnose und den sogenannten Verordnungszeitraum vermerken. Je nach Inkontinenzart bekommen Sie ein einmaliges Rezept oder eine Dauerverordnung, ein über viele Monate laufendes Rezept, ausgestellt.
Darüber hinaus müssen Angaben zu Ihrer Person, das Ausstellungsdatum der Verordnung (nicht älter als 28 Tage) und das Feld 7 (Hilfsmittel) angekreuzt sein. Sollte eine Zuzahlungsbefreiung vorliegen, dann müssen Sie die Rezeptgebühren von 10% der Inkontinenzpauschale pro Monat nicht bezahlen. In diesem Falle muss das passende Feld von der Arztpraxis angekreuzt werden, damit man erkennen kann, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind oder ob Sie zuzahlungspflichtig sind. Besser ist hier eine Kopie der Zuzahlungsbefreiungskarte, da viele Ärzte es auf dem Rezept falsch ankreuzen. Ihr Arzt muss das Rezept stempeln oder mit seinen Praxisdaten versehen und persönlich unterschreiben.
Es gibt ein einmaliges Rezept oder eine sogenannte Dauerverordnung. Diese ist viele Monate gültig und erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zum Hausarzt. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Sobald Ihr Rezept bei uns abläuft, bekommen Sie eine Info von uns. Falls Sie wissen wollen, wie lange Ihr Rezept noch gültig ist, rufen Sie uns an.
Da wir das Rezept immer im Original benötigen und es Ihrer Krankenkasse zukommen lassen müssen, senden Sie uns dieses bitte per Post an Keppel GmbH, Kreisheide 4, 33790 Halle Westfalen. Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage Freiumschläge zu.
Bestellung & Lieferung
Bitte zögern Sie nicht uns anzurufen. Sollten Sie uns einmal außerhalb der Öffnungszeiten anrufen, sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter oder lassen Sie uns eine Mail an info@keppel-home-care.de zukommen.
Kosten & Abrechnung
Bei der gesetzlichen Zuzahlung handelt es sich um die Rezeptgebühren, die Sie bezahlen müssen, sofern Sie nicht davon befreit sind. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, stellen wir Ihnen 10% der Inkontinenzpauschale, die je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein kann, privat in Rechnung.
Bei der wirtschaftlichen Aufzahlung geht es um die Hilfmittel, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Sobald Sie Ihre Inkontinenz diagnostiziert bekommen haben, profitieren Sie von einer Pauschale Ihrer Krankenkasse, die Produkte der medizinischen Notwendigkeit abdeckt. Welche und wie viele Produkte das sind, wurde von den Krankenkassen definiert. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist der Betrag, der über die Pauschale Ihrer Krankenkasse hinausgeht. Dieser wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung der Pauschale erfolgt einmal im Monat mit Ihrer Krankenkasse. Wenn eine Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt und Sie keine wirtschaftliche Aufzahlung leisten müssen, dann erhalten Sie die Lieferung ohne Rechnung. Wenn Sie die Rezeptgebühr bezahlen müssen, dann erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von 10% Ihrer Pauschale. Haben Sie Inkontinenzmaterial verbraucht, das über die medizinische Notwendigkeit und die Pauschale hinausgeht, dann erhalten Sie eine Rechnung über die wirtschaftliche Aufzahlung.
Sie können gerne an unserem Lastschriftverfahren teilnehmen. Somit bekommen Sie die Rechnung und wir ziehen den Betrag bequem von Ihrem Konto ein. Bitte rufen Sie uns hierzu an oder senden Sie uns das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zu.
Häufige Fragen und Antworten zu Pflegehilfsmittelpaketen von Keppel Home Care
Allgemein
Ja! Wenn Sie einen Pflegegrad bescheinigt bekommen haben und zuhause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittelpakete von Keppel Home Care. Für Sie fallen keine Kosten an!
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die privat von Angehörigen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft versorgt werden, haben nach §40 Abs. 1 SGF XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 EURO monatlich.
Nein. Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie uns den Antrag digital oder auf anderen Wegen unterschrieben zukommen lassen. Nach Freigabe Ihrer Pflegekasse schicken wir Ihnen das gewünschte Paket zu und versorgen Sie dauerhaft mit weiteren Produkten.
Ja, auch privat versicherte Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die Sie dann bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können. Diese erstatten Ihnen in der Regel die Kosten in Höhe von bis zu 40 EURO pro Monat.
Bestellung
Abrechnung & Lieferung
Dies ist abhängig von Ihrer Pflegekasse. Sobald bei uns das unterschriebene Antragsformular vorliegt, holen wir die entsprechende Genehmigung ein. Sobald das OK Ihrer Pflegekasse vorliegt, versenden wir die Ware und Sie erhalten das Paket per Post.