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Häufige Fragen und Antworten

Viele unsere Kunden sind nicht nur auf der Suche nach hoch qualitativen Produkten, sondern fragen uns auch regelmäßig nach Rat. Auf die häufigsten Fragen, haben wir hier kurze Antworten parat.

Häufige Fragen und Antworten zur Inkontinenzversorgung von Keppel Home Care

Allgemein

Ich bin inkontinent. Was tun?
Inkontinenz betrifft mehr als jeden 10. Einwohner Deutschlands. Es ist kein Tabu-Thema mehr, ob jung oder alt, männlich oder weiblich – jeder kann betroffen sein. Ihr erster Weg sollte Sie zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin führen. Sprechen Sie das Thema offen an und lassen Sie sich beraten. Sie werden ein Rezept für die Inkontinenzhilfsmittel ausgestellt bekommen. Fragen Sie offensiv danach! Mit diesem Rezept, das auch Inkontinenzbescheinigung genannt wird, können Sie mit uns in Kontakt treten. Füllen Sie bitte den Beratungsbogen-Inkontinenzversorgung aus, damit wir gemeinsam die richtigen Inkontinenzprodukte für Sie auswählen können.
Ab wann habe ich Anspruch auf ein Rezept?
Eine Inkontinenzbescheinigung erhalten Sie sofort nachdem Sie festgestellt haben, dass Sie unwillkürlich Urin verlieren. Dies können auch nur einzelne Tropfen sein. Das Rezept ist dazu da, dass Sie weiterhin Spaß am Leben haben und sich nicht in Ihrem Bewegungsradius einschränken.
Ich habe kein Rezept, benötige aber trotzdem eine zuverlässige Inkontinenzversorgung!
Ganz einfach: Bestellen Sie unsere Musterbox. Wenn Sie den Beratungsbogen-Inkontinenzversorgung ausgefüllt haben, können wir Ihren Bedarf gemeinsam mit Ihnen genau analysieren und Sie mit den richtigen Produkten versorgen. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns jederzeit gerne an.
Warum Inkontinenzversorgung mit Keppel Home Care?

Keppel Home Care ist eine Tochter von Keppel & Kompagnon. Als Großhändler ist Keppel & Kompagnon der Großversorger von Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegediensten und führt als Händler Produkte aller bekannten Markenhersteller. Durch den Verbund gvs-eg.de kann Keppel Home Care gute Einkaufspreise generieren, die an die Endkunden weitergegeben werden, sowie auch Eigenmarken, wie z.B. Sensilind anbieten. Als Logistik-Unternehmen haben wir darüber hinaus sehr schnelle Kommissionier- und Versandprozesse.

Produkte

Welche Arten von Versorgung bieten Sie an?

Wir bieten Ihnen jegliche Arten der Inkontinenzversorgung an. Egal ob Sie sog. „Anatomische Vorlagen mit Klebestreifen / Lady Produkte“, „Vollelastische Windelhosen / Pants“ , „Anatomische Vorlagen / Formvorlagen“ oder „Windeln / Slips“ benötigen. Gerne können wir Ihnen auch spezielle Männervorlagen „Men Produkte“ anbieten.  Bei uns bekommen Sie auch Desinfektionsmittel oder Handschuhe. Wir von Keppel Home Care können Ihnen alle Produkte aus einer Hand anbieten – unabhängig von Markenherstellern.

Heißt es Windeln oder Slip?

In der Inkontinenzversorgung für Erwachsene spricht man nicht von Windeln, sondern von Slips, geschlossenen Systemen oder Windelhosen. Die Bezeichnung Windel wird in der Inkontinenzversorgung bei Kindern gebraucht.

Ich nutze bereits Inkontinenzprodukte und möchte diese gerne weiter bekommen. Ist dies sichergestellt?

Durch unsere Firmengröße und unseren GVS-Verband können wir auf fast alle am Markt erhältlichen Produkte zurückgreifen. Mit Keppel Home Care müssen Sie keine Abstriche machen. Weder in der Produktauswahl, der Qualität der Produkte oder der Beratungs- und Serviceleistung. Wir finden das entsprechende Produkt in Größe, Art und Qualität für Sie. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen.

Gibt es passende Inkontinenzprodukte speziell für Männer?
Natürlich. Wir führen sämtliche Produkte auch in Varianten, die auf die Anatomie des männlichen Körpers abgestimmt sind. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie.
Wie oft sollte man ein Inkontinenzhilfsmittel wechseln? Müssen diese auch so oft gewechselt werden wie bei Kindern?
Das Wechseln der Slips, Vorlagen oder Pants sollte je nach individueller Situation und persönlichem Bedarf geschehen. Dies ist von der Art des Produkts und von der Saugstärke des Produkts abhängig. Bevor die weitere Nutzung jedoch Einschränkungen im Tragekomfort mit sich bringt oder es zu Hautreizungen kommt, sollte unbedingt ein neues Produkt angelegt werden. Ist dagegen das Produkt nur durch eine geringe Menge Urin gefüllt, ist ein Wechsel noch nicht nötig. Eine moderne Technologie und die Saugkraft des gewählten Produkts sorgen dafür, dass Sie weiterhin einen hohen Tragekomfort genießen. Der Urin wird in Gel umgewandelt, das gibt Ihnen ein trockenes Gefühl  und der Geruch wird gebunden.  Liegt eine Stuhlinkontinenz vor, sollte selbstverständlich nach jedem Stuhlgang ein neues Produkt angelegt werden.
Mein Inkontinenzprodukt läuft aus. Was soll ich tun?
Wenn es zum Überlauf des Inkontinenzprodukts kommt, sollten folgende Kriterien überprüft werden: Ist die Art des Produktes passend ausgewählt worden? Ist die richtige Saugleistung für die bestimmte Tageszeit ausgewählt worden? Ist die richtige Größe ausgewählt worden? Wurde die richtige Anlegetechnik angewandt? Wurde das Produkt vor dem Anlegen aktiviert und der Auslaufschutz aufgestellt? Ist das Produkt an den Körper gut angepasst worden? Falls es trotzdem zu vermehrten Problemen kommt, rufen Sie uns an. Wir besprechen dann gemeinsam, welches das richtige Produkt für Sie ist und was Sie bei der Anlegetechnik unbedingt beachten müssen.
Meine Pants oder Slips sitzen nicht richtig. Was soll ich tun?
Wenn Sie sich unwohl fühlen oder es zwickt, kann die Größe oder die Saugstärke nicht richtig gewählt sein. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Gerne schicken wir Ihnen ein anderes Produkt zu und helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Produkts.

Rezept

Was muss auf meinem Rezept vermerkt sein?

Lassen Sie von Ihrem Hausarzt die Diagnose und den sogenannten Verordnungszeitraum vermerken. Je nach Inkontinenzart bekommen Sie ein einmaliges Rezept oder eine Dauerverordnung, ein über viele Monate laufendes Rezept, ausgestellt.

Darüber hinaus müssen Angaben zu Ihrer Person, das Ausstellungsdatum der Verordnung (nicht älter als 28 Tage) und das Feld 7 (Hilfsmittel) angekreuzt sein. Sollte eine Zuzahlungsbefreiung vorliegen, dann müssen Sie die Rezeptgebühren von 10% der Inkontinenzpauschale pro Monat nicht bezahlen. In diesem Falle muss das passende Feld von der Arztpraxis angekreuzt werden, damit man erkennen kann, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind oder ob Sie zuzahlungspflichtig sind. Besser ist hier eine Kopie der Zuzahlungsbefreiungskarte, da viele Ärzte es auf dem Rezept falsch ankreuzen.  Ihr Arzt muss das Rezept stempeln oder mit seinen Praxisdaten versehen und persönlich unterschreiben.

 

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Es gibt ein einmaliges Rezept oder eine sogenannte Dauerverordnung. Diese ist viele Monate gültig und erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zum Hausarzt. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Sobald Ihr Rezept bei uns abläuft, bekommen Sie eine Info von uns. Falls Sie wissen wollen, wie lange Ihr Rezept noch gültig ist, rufen Sie uns an.

Wie gelangt mein Rezept zu Ihnen?

Da wir das Rezept immer im Original benötigen und es Ihrer Krankenkasse zukommen lassen müssen, senden Sie uns dieses bitte per Post an Keppel GmbH, Kreisheide 4, 33790 Halle Westfalen. Gerne senden wir Ihnen auf Nachfrage Freiumschläge zu.

Bestellung & Lieferung

Was benötigt Keppel Home Care bei meiner Erstbestellung?
Wir benötigen von Ihnen den ausgefüllten Inkontinenzberatungsbogen, sowie, wenn vorhanden, ein Rezept Ihres Arztes. So können wir gleich im ersten Schritt die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse organisieren. Parallel dazu werden wir Ihnen anhand Ihrer ersten Angaben eine Musterbox zukommen lassen und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Produkte auswählen.
Ich habe Fragen beim Ausfüllen des Beratungsbogens. Was soll ich tun?

Bitte zögern Sie nicht uns anzurufen. Sollten Sie uns einmal außerhalb der Öffnungszeiten anrufen, sprechen Sie auf unseren Anrufbeantworter oder lassen Sie uns eine Mail an info@keppel-home-care.de zukommen.

Meine Produkte gehen zur Neige. Wie bekomme ich weitere?
Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail und teilen uns mit, welche Produkte Sie benötigen. Wir werden, je nach Uhrzeit, am gleichen Tag das Paket packen und zu Ihnen nach Hause schicken. Bestellungen, die bis mittags eingehen, werden noch am gleichen Tag versendet.
Wie lange dauert es, bis die Produkte bei mir ankommen?
Wir versenden mit mehreren Paketdienstleistern europaweit. In der Regel dauert der Transport nur 1-2 Werktage, in Ausnahmefällen kann dies auch länger dauern. Falls Sie auf Ihre Ware warten und sich unsicher sind, rufen Sie uns bitte an.
Bekomme ich jeden Monat neue Inkontinenzprodukte?
Da der Bedarf unserer Klienten unterschiedlich ist, verschicken wir die Produkte nicht automatisch. Bitte rufen Sie uns an, sobald Ihre Produkte zur Neige gehen und wir liefern Ihnen innerhalb von 1-2 Werktagen, das was Sie benötigen. Sofern Sie einen hohen Bedarf haben und Schwierigkeiten mit der Lagerung der Produkte haben, können wir auch einen Lieferrhythmus vereinbaren. Rufen Sie uns an.
Ich habe falsche Ware erhalten. Bekomme ich neue?
Ja, natürlich! Uns ist Ihr Wohl am Wichtigsten. Bitte informieren Sie uns umgehend, wir senden Ihnen fehlende Produkte sofort zu oder tauschen falsche Ware um.

Kosten & Abrechnung

Was kommen für Kosten auf mich zu?
Je nach Ihrem Bedarf und der gewählten Produkte können die Kosten ganz unterschiedlich sein. Vor jeder Bestellung teilen wir Ihnen mit, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Ferner unterstützt Ihre Krankenkasse Ihre Inkontinenzversorgung auch mit einer Pauschale.
Wie hoch ist die Pauschale meiner Krankenkasse?
Die Pauschalen sind je nach Krankenkasse unterschiedlich. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Pauschale Ihrer Krankenkasse ist, können wir Ihnen gern weiterhelfen.
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und der wirtschaftlichen Aufzahlung?

Bei der gesetzlichen Zuzahlung handelt es sich um die Rezeptgebühren, die Sie bezahlen müssen, sofern Sie nicht davon befreit sind. Wenn Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, stellen wir Ihnen 10% der Inkontinenzpauschale, die je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein kann, privat in Rechnung.

Bei der wirtschaftlichen Aufzahlung geht es um die Hilfmittel, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Sobald Sie Ihre Inkontinenz diagnostiziert bekommen haben, profitieren Sie von einer Pauschale Ihrer Krankenkasse, die Produkte der medizinischen Notwendigkeit abdeckt. Welche und wie viele Produkte das sind, wurde von den Krankenkassen definiert. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist der Betrag, der über die Pauschale Ihrer Krankenkasse hinausgeht. Dieser wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Wie beantrage ich die Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung?
Dies kann Ihre Krankenkasse übernehmen. Nach Prüfung bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung. Lassen Sie uns bitte hiervon eine Kopie zukommen. Bedenken Sie, dass diese immer am Ende eines Jahres zum 31.12. automatisch endet und Sie eine neue Zuzahlungsbefreiung für das Folgejahr benötigen.
Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Abrechnung der Pauschale erfolgt einmal im Monat mit Ihrer Krankenkasse. Wenn eine Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt und Sie keine wirtschaftliche Aufzahlung leisten müssen, dann erhalten Sie die Lieferung ohne Rechnung. Wenn Sie die Rezeptgebühr bezahlen müssen, dann erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von 10% Ihrer Pauschale. Haben Sie Inkontinenzmaterial verbraucht, das über die medizinische Notwendigkeit und die Pauschale hinausgeht, dann erhalten Sie eine Rechnung über die wirtschaftliche Aufzahlung.

Ich möchte ungern regelmäßig meine Rechnungen händisch bezahlen. Welche Lösung bieten Sie an?

Sie können gerne an unserem Lastschriftverfahren teilnehmen. Somit bekommen Sie die Rechnung und wir ziehen den Betrag bequem von Ihrem Konto ein. Bitte rufen Sie uns hierzu an oder senden Sie uns das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zu. 

Häufige Fragen und Antworten zu Pflegehilfsmittelpaketen von Keppel Home Care

 

Allgemein

Sind die Pflegehilfsmittelpakete wirklich kostenlos?

Ja! Wenn Sie einen Pflegegrad bescheinigt bekommen haben und zuhause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittelpakete von Keppel Home Care. Für Sie fallen keine Kosten an!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich oder mein Angehöriger Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpakete haben?

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die privat von Angehörigen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft versorgt werden, haben nach §40 Abs. 1 SGF XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 EURO monatlich.

Benötige ich ein ärztliches Rezept?

Nein. Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie uns den Antrag digital oder auf anderen Wegen unterschrieben zukommen lassen. Nach Freigabe Ihrer Pflegekasse schicken wir Ihnen das gewünschte Paket zu und versorgen Sie dauerhaft mit weiteren Produkten.

Ich bin privat versichert, habe ich trotzdem Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpakete?

Ja, auch privat versicherte Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die Sie dann bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können. Diese erstatten Ihnen in der Regel die Kosten in Höhe von bis zu 40 EURO pro Monat.

Bestellung

Wie bestelle ich die Keppel Home Care Pflegehilfsmittelpakete?
Sie können die Pflegehilfsmittelpakete auf drei Wegen bestellen: Bestellen Sie direkt online hier. Laden Sie sich das Antragsformular herunter, füllen dieses aus und schicken es an uns. Rufen Sie uns einfach unter 05201 97179-91 an.
Bekomme ich jeden Monat ein Pflegehilfsmittelpaket?
Ja. Sie können jeden Monat das gleiche oder ein anderes Paket bestellen. Wir schicken es Ihnen dann regelmäßig zu. Wenn Sie etwas ändern möchten, rufen Sie uns einfach unter 05201 97179-91 an.
Sind Wunschprodukte möglich?
Nein. Die Pflegehilfsmittel, die Teil der Pfelegehilfsmittelpakete sind, sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wir können hier keine weiteren Produkte über die Pauschale abrechnen. Haben Sie darüber hinaus Bedarf, können wir Ihnen aus einem sehr großen Warensortiment alle weiteren Wünsche erfüllen. Rufen Sie uns einfach unter 05201 97179-91 an, gerne helfen wir Ihnen weiter.

Abrechnung & Lieferung

Wie funktioniert die Abrechnung?
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernehmen wir die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Für Sie sind keine weiteren Handlungen notwendig. Sind Sie privat versichert, stellen wir Ihnen die Pauschale in Rechnung, diese können Sie entsprechend einreichen.
Wie lange dauert die Lieferung von der Erstbestellung?

Dies ist abhängig von Ihrer Pflegekasse. Sobald bei uns das unterschriebene Antragsformular vorliegt, holen wir die entsprechende Genehmigung ein. Sobald das OK Ihrer Pflegekasse vorliegt, versenden wir die Ware und Sie erhalten das Paket per Post.

Was passiert ab dem zweiten Monat?
Da richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen: Möchten Sie jeden Monat das gleiche Paket erhalten, so teilen Sie uns dies bitte bei der Auftragserteilung mit. Möchten Sie ein anderes Paket in Anspruch nehmen, reicht ein kurzer Anruf unter 05201 97179-91 oder schicken Sie einfach eine Mail an info@keppel-home-care.de.

Auch via WhatsApp erreichbar

Senden Sie uns gerne Ihre Nachricht via WhatsApp. Klicken Sie hierzu einfach auf die Nummer 05201 97179-91 oder das folgende Logo: